Du arbeitest beruflich mit KI? Dann betrifft Dich das hier:
Der EU AI Act ist die erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz weltweit – und sorgt für viele Fragen. Besonders für alle, die beruflich mit KI-Tools arbeiten, ist es wichtig zu verstehen, was das Gesetz tatsächlich vorschreibt.
In den vergangenen Monaten sind zahlreiche Mythen entstanden, die wir von KIRevolution: Institut für Marketing-Innovation hier aufklären. Dieser Beitrag fasst die Fakten für Dich kompakt zusammen – mit direkten Verweisen auf die offiziellen Quellen des Gesetzestextes – als praktische, kompakte Zusammenfassung für alle, die in der Praxis mit KI arbeiten.
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Mythos 1: Der EU AI Act gilt nur für Hochrisiko-Systeme.
Falsch.
Laut Artikel 2 gilt die Verordnung für alle KI-Systeme, die in der EU in Verkehr gebracht oder eingesetzt werden – mit abgestuften Anforderungen je nach Risiko.
Quelle: EU AI Act, Artikel 2 („Geltungsbereich“), https://artificialintelligenceact.eu/article/2/
Mythos 2: Die KI-Verordnung beschreibt nur eine freiwillige Schulungspflicht.
Falsch.
Artikel 4 verwendet das Wort „shall take measures“ – eine zwingende Formulierung im EU-Recht. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Das ist damit eine Schulungspflicht.
Quelle: EU AI Act, Artikel 4 („KI-Kompetenz“), https://artificialintelligenceact.eu/article/4/
Mythos 3: Der EU AI Act betrifft nur Entwicklerinnen und Entwickler von KI-Systemen.
Falsch.
Die Verordnung gilt für Anbieter, Nutzende, Importeure und Distributoren – also auch an diejenigen, die KI anwenden oder in Verkehr bringen, nicht nur an Entwicklerinnen und Entwickler. Also alle, die KI beruflich nutzen.
Quelle: EU AI Act, Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a–g, https://artificialintelligenceact.eu/article/2/
Mythos 4: Der EU AI Act gilt nicht für Schweizer Unternehmen.
Falsch.
Artikel 2 Absatz 1(c) legt fest, dass die Verordnung auch für Anbieter gilt, deren Systeme in der EU verwendet werden oder deren Ergebnisse dort wirksam werden – unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Damit betrifft der EU AI Act auch Schweizer Unternehmen, wenn ihre KI-Systeme in der EU genutzt werden.
Quelle: EU AI Act, Artikel 2 Absatz 1(c), https://artificialintelligenceact.eu/article/2/
Mythos 5: Tools wie ChatGPT, Copilot oder Perplexity fallen NICHT darunter.
Falsch.
Diese Systeme gelten als sogenannte „General Purpose AI“ (GPAI) und unterliegen ab August 2025 eigenen Pflichten gemäß Artikel 51 ff.
Welche das sind, lernst Du z. B. in unseren 120-min-Onlinekursen: https://kirevolution.com/ki-online-kurse

Quelle: EU AI Act, Artikel 51 ff. („Allgemeine KI-Modelle“), https://artificialintelligenceact.eu/article/51/
Mythos 6: Private KI-Nutzung durch Mitarbeitende führt automatisch zu Haftung.
Jein.
Unternehmen tragen Verantwortung für KI-Systeme, die sie bereitstellen oder beruflich nutzen lassen. Private, nicht-berufliche Nutzung ist vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dennoch sind klare Richtlinien im Unternehmen sinnvoll – damit jeder weiß, was er darf und was lieber nicht.
Quelle: EU AI Act, Artikel 2 Absatz 10 („Ausnahme für nicht-berufliche Nutzung“), https://artificialintelligenceact.eu/article/2/
Mythos 7: Open-Source-KI ist vollständig ausgenommen.
Falsch.
Artikel 2 Abs. 5 stellt klar, dass nur rein nicht-kommerzielle Open-Source-KI ausgenommen ist; kommerzielle oder sicherheitsrelevante Nutzung unterliegt derselben Regulierung.
Quelle: EU AI Act, Artikel 2 Absatz 12 („Freie und Open-Source-KI-Komponenten“), https://artificialintelligenceact.eu/article/2/
Mythos 8: Die Bestimmungen gelten erst ab 2026.
Falsch.
Der Zeitplan ist gestaffelt – die Schulungspflicht gilt schon:
- Ab Februar 2025: Schulungspflicht und verbotene Praktiken (z. B. Social Scoring)
- Ab August 2025: Vorschriften für General Purpose AI (GPAI)
- Ab August 2026: Hochrisiko-Anforderungen für KI-Systeme
Quelle: EU AI Act, Implementation Timeline, https://artificialintelligenceact.eu/timeline/
Mythos 9: Der EU AI Act hemmt Innovation.
Falsch.
Die Verordnung soll Sicherheit, Vertrauen in KI und damit auch Innovation fördern. Sie schafft damit klare Rahmenbedingungen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI. Unternehmen erhalten Rechtssicherheit für alle Länder der EU.
Quelle: EU AI Act, Erwägungsgrund 1 („Ziele und Grundsätze“), https://artificialintelligenceact.eu/recital/1/
Mythos 10: Der EU AI Act ersetzt bestehende Gesetze wie DSGVO oder Produkthaftung.
Falsch.
Der AI Act ergänzt bestehende Vorschriften, insbesondere das Datenschutzrecht und das Produkthaftungsrecht, ohne sie zu ersetzen.
Quelle: EU AI Act, Artikel 2 Absatz 7 („Verhältnis zu anderem EU-Recht“), https://artificialintelligenceact.eu/article/2/
Fazit
Jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende beruflich mit KI arbeiten, muss sicherstellen, dass sie ausreichend geschult sind.
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++++ Berlin, 25.10.2025 Prof. Dr. Claudia Bünte, KIRevolution: Institut für Marketing-Innovation ++++
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