Wem gehört ein Logo, das eine KI erstellt hat? Darf ich aus einem fremden Foto mit KI eine neue Illustration machen? Und bleibt mein eigener Text geschützt, wenn KI daraus einen Song macht?
Drei deutsche Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 2025 und 2026 beschäftigen sich mit diesen Fragen. Sie zeigen, wie sich die Rechtsprechung zunehmend mit KI-generierten Inhalten auseinandersetzt. Und sie sind für alle interessant, die im Marketing KI zur Erstellung von Texten, Bildern und Designs einsetzen.
Auch in meiner Arbeit als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige1 begutachte ich in letzter Zeit immer häufiger KI-generierte Inhalte.
Dabei stellt sich zunehmend eine praktische Frage: Was darf ich von anderen übernehmen und was nicht – auch wenn KI das Kopieren, Verändern und Weiterverarbeiten heute so einfach macht?
Schauen wir uns drei voneinander unabhängige Fälle an. Was genau haben die Gerichte entschieden? Und vor allem: Was können Marketingteams daraus für ihre Arbeit lernen?
Fall 1: Drei KI-generierte Logos – kein Urheberrechtsschutz
Amtsgericht München, Urteil vom 13. Februar 2026, Az. 142 C 9786/252
Ein Mann hatte mit generativer KI drei Logos erstellt. Ein Bekannter verwendete diese anschließend ohne seine Zustimmung auf seiner eigenen Website. Der Ersteller wollte die weitere Nutzung gerichtlich untersagen lassen.
Das Amtsgericht München wies seine Klage ab. Die Begründung: Die drei Logos waren nach Auffassung des Gerichts keine persönlichen geistigen Schöpfungen des Klägers und deshalb nicht durch das Urheberrecht geschützt.
Die drei Logos aus dem Gerichtsverfahren

Warum hat das Gericht so entschieden?
Die drei Logos sind besonders interessant, weil der Kläger sehr unterschiedlich mit der KI gearbeitet hatte.
Beim Logo mit dem Laptop und Gesetzesbuch verwendete er einen kurzen, zweizeiligen Prompt. Er wünschte sich ein einfaches, aber ungewöhnliches Logo für eine Website mit Gesetzestexten. Das Gericht konnte darin keinerlei eigene kreative Entscheidungen erkennen, die das Ergebnis geprägt hätten.
Beim Logo mit dem Briefumschlag und dem Säulengebäude war der Prompt deutlich länger: rund 1.700 Zeichen. Das klingt zunächst nach viel eigener Arbeit. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Kläger der KI trotz der ausführlichen Beschreibung wesentliche gestalterische Entscheidungen überlassen hatte. Der Aufwand für das Formulieren eines Prompts allein begründet noch keine persönliche geistige Schöpfung.
Beim dritten Logo mit dem Handschlag und der Glocke hatte der Kläger mehrere KI-Vorschläge erhalten, einen davon ausgewählt und anschließend Veränderungen veranlasst. Dabei ging es beispielsweise um die Darstellung der Hände. Doch auch diese Auswahl und die nachfolgenden Korrekturen wertete das Gericht im konkreten Fall nicht als ausreichenden menschlichen Schöpfungsbeitrag.
Wichtig ist, was das Gericht NICHT entschieden hat: KI-generierte Bilder sind nicht grundsätzlich vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen. Auch ein Prompting-Prozess kann zu einem geschützten Ergebnis beitragen. Voraussetzung ist aber, dass eigene kreative Entscheidungen eines Menschen das konkrete Ergebnis ausreichend prägen.
Das Gericht hat dagegen nicht zusätzlich festgestellt, dass die drei Logos wegen einfacher geometrischer Formen oder mangelnder gestalterischer Qualität ungeschützt seien. Entscheidend war der fehlende hinreichend prägende menschliche Schöpfungsbeitrag.2
Was bedeutet das für Dein Marketing?
Du kannst KI für die Logoentwicklung einsetzen. Aber Du solltest nicht automatisch davon ausgehen, dass das Ergebnis urheberrechtlich geschützt ist und Du anderen die Übernahme verbieten kannst.
Wann reicht Dein eigener Beitrag aus, damit ein KI-generiertes Logo urheberrechtlich geschützt sein kann?
Entscheidend ist nicht, wie lange Du mit der KI gearbeitet hast oder wie viele Prompts Du geschrieben hast. Entscheidend ist, ob Du selbst freie und kreative Gestaltungsentscheidungen getroffen hast, die im fertigen Logo erkennbar sind.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Du die wesentliche Bildkomposition selbst entwickelst, einzelne Gestaltungselemente eigenständig entwirfst oder ein KI-Ergebnis durch eigene kreative Arbeit deutlich prägst.
Auch sehr konkrete gestalterische Vorgaben während des Promptings können eine Rolle spielen. Die KI muss dabei aber so eingesetzt werden, dass sich Deine eigenen kreativen Entscheidungen tatsächlich im Ergebnis widerspiegeln.
Reine Fehlerkorrekturen, allgemeine Anweisungen oder die Auswahl eines KI-Vorschlags reichen dafür allein nicht aus.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Ob ein Logo geschützt ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Maßgeblich ist, ob das fertige Ergebnis eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts darstellt.2, 3
Fall 2: Ein Unterwasserfoto wird zur KI-Illustration – ist das eine Urheberrechtsverletzung?
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 2. April 2026, Az. I-20 W 2/264
Im zweiten Fall hatte eine Tierfotografin einen Hund unter Wasser fotografiert. Ein früherer Kooperationspartner verwendete dieses Foto als Vorlage für eine KI-generierte Illustration. Anschließend veröffentlichte er die neue Abbildung auf seiner Website.
Die Fotografin wollte ihm die weitere Verwendung im Eilverfahren gerichtlich untersagen lassen. Sie argumentierte, dass die KI-Illustration ihre Rechte am Originalfoto verletze.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies ihre Beschwerde zurück.
Warum? Sehen wir uns die beiden Bilder an.
Originalfotografie und KI-generierte Veränderung im Vergleich


Was stellte das Gericht beim Bildvergleich fest?
Beide Bilder zeigen einen Hund unter Wasser mit einem roten Spielzeug. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die für den Urheberrechtsschutz entscheidenden Gestaltungselemente der Originalfotografie nicht in die KI-Illustration übernommen worden waren.
Im Originalfoto stehen der Hundekopf und der rote Ball im Mittelpunkt. Der übrige Körper tritt durch die Perspektive und die Unschärfe weitgehend in den Hintergrund. Dadurch entsteht eine realistische, dynamische Darstellung.
In der KI-generierten Illustration ist dagegen der ganze Hundekörper zu sehen. Auch die Vorderpfoten greifen scheinbar nach dem Ball. Das Bild hat einen comichaften Charakter. Die durch Perspektive, Belichtung und Unschärfe erzeugte Wirkung des Originals findet sich nach Auffassung des Gerichts darin nicht wieder.
Das Gericht unterschied dabei zwischen der Bildidee und ihrer konkreten Umsetzung: Die allgemeine Idee, einen Hund unter Wasser mit einem roten Ball zu fotografieren, ist nach seiner Auffassung nicht geschützt. Schutz genießen können vielmehr die konkreten kreativen Entscheidungen der Fotografin, etwa beim Bildausschnitt, bei der Perspektive, der Beleuchtung und der Schärfe.
Das OLG Düsseldorf stellte fest, dass diese individuellen Gestaltungselemente im konkreten KI-Bild nicht übernommen worden waren. Deshalb sah es in der veröffentlichten Illustration keine Verletzung der geltend gemachten Urheber- und Lichtbildrechte.4
Eine zusätzliche Besonderheit: Auf dem KI-Bild war auch ein Kennzeichen der Fotografin zu sehen. Ob dessen Verwendung eigene Kennzeichenrechte verletzte, hat das Gericht nicht entschieden, weil die Fotografin ihren Antrag in erster Instanz nicht darauf gestützt hatte.
Was bedeutet das für Dein Marketing?
Du kannst nicht allein aus der Ähnlichkeit zweier Motive schließen, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Entscheidend ist, ob geschützte individuelle Gestaltungselemente übernommen wurden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Du beliebige fremde Fotos in KI-Tools hochladen und die Ergebnisse bedenkenlos veröffentlichen darfst. Schon das Hochladen einer Vorlage kann rechtlich relevant sein. Diese Frage war nicht Gegenstand des Düsseldorfer Verfahrens. Das Gericht prüfte nur das veröffentlichte KI-Bild.
Mein Tipp: Verwende für KI-Bildbearbeitungen möglichst eigenes oder passend lizenziertes Ausgangsmaterial.
Wie prüfst Du, ob Du ein fremdes Bild verwenden darfst?
Schau zunächst nach, woher das Bild stammt und wer die Nutzungsrechte besitzt. Bei Bildern aus Bilddatenbanken findest Du die Regeln normalerweise in den Lizenzbedingungen. Bei Bildern von Fotograf oder Agenturen stehen sie häufig im Vertrag.
Prüfe dabei ganz konkret, ob Du das Bild:
- kommerziell verwenden darfst,
- bearbeiten und verändern darfst,
- in ein externes KI-Tool hochladen darfst,
- und das daraus entstandene Ergebnis für Werbung oder andere öffentliche Kommunikation nutzen darfst.
Fehlt eine klare Erlaubnis, frage bei den Rechteinhabenden nach und lass Dir die benötigten Nutzungsrechte schriftlich bestätigen. Die bloße Verfügbarkeit eines Bildes im Internet ist keine solche Erlaubnis.
Damit reduzierst Du das Risiko, später wegen der Verwendung fremder Bilder rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen.
Fall 3: Menschlicher Liedtext, KI-generierte Musik – bleibt der Text geschützt?
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Dezember 2025, Az. 2-06 O 401/255
Im dritten Fall geht es nicht um Bilder, sondern um einen Song.
Eine Frau hatte nach ihren Angaben einen Liedtext selbst geschrieben. Ihr Partner nutzte anschließend die KI-Anwendung SunoAI, um daraus einen Song zu produzieren.
Später veröffentlichte ein Vertriebsunternehmen einen Song einer anderen Künstlerin, dessen Text wesentliche Übereinstimmungen mit dem ursprünglichen Liedtext aufwies.
Die Verfasserin des Originaltextes ging dagegen gerichtlich vor.
Die Gegenseite bezweifelte allerdings, dass der Text tatsächlich von einem Menschen stammte. Ein von der Gegenseite vorgelegtes Gutachten verwies unter anderem auf sprachliche Wiederholungen, logische Brüche und einfache, formelhafte Formulierungen, die als Anzeichen für einen KI-generierten Text angesehen wurden.
Mit anderen Worten: Die Gegenseite argumentierte, dass der ursprüngliche Liedtext möglicherweise von einer KI stamme und deshalb keinen Urheberrechtsschutz genieße.
Das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen.
Es hielt die menschliche Urheberschaft auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und Erklärungen für ausreichend glaubhaft gemacht. Dabei stützte es sich vor allem auf die eidesstattlichen Versicherungen der Verfasserin und ihres Partners, denen die datierten Textfassungen beilagen, sowie auf ihre Erläuterungen in der mündlichen Verhandlung.
Eine eidesstattliche Versicherung ist eine Erklärung, mit der eine Person die Richtigkeit bestimmter Angaben besonders verbindlich bestätigt.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass der später veröffentlichte Text zwar nicht vollständig identisch mit dem Original war, aber geschützte Teile des ursprünglichen Textes übernommen hatte.
Die zentrale Aussage: Wenn ein Mensch einen urheberrechtlich geschützten Text verfasst, verliert dieser Text seinen Schutz nicht allein dadurch, dass später KI-generierte Musik hinzukommt.5
Eine wichtige Besonderheit: Was bedeutet „einstweilige Verfügung“?
Das Frankfurter Gericht entschied in einem sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren.
Das ist ein beschleunigtes Verfahren, mit dem ein Gericht vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Denn manchmal muss ein Gericht schnell entscheiden, damit eine mögliche Rechtsverletzung nicht einfach weitergeht.
Im Frankfurter Fall durfte das Gericht seine Entscheidung auf Tatsachen stützen, die ausreichend glaubhaft gemacht waren. Das bedeutet: Die Klägerin musste das Gericht im Eilverfahren nicht mit derselben strengen Beweisführung überzeugen, die in einem regulären Gerichtsprozess erforderlich wäre.6
Gilt die Entscheidung deshalb überhaupt?
Ja. Die gerichtliche Anordnung ist verbindlich und muss von den Beteiligten beachtet werden, solange sie gilt. Sie ist aber keine endgültige Entscheidung über sämtliche Rechtsfragen. In einem späteren regulären Verfahren könnte das Gericht den Fall umfassender prüfen und gegebenenfalls zu einem anderen Ergebnis kommen.
Ob es zu einem solchen Hauptsacheverfahren kommt, ist damit noch nicht gesagt.
Für uns bleibt die Aussage des Frankfurter Urteils wichtig: Ein menschlich geschaffener Text verliert nicht automatisch seinen Urheberrechtsschutz, wenn KI bei der weiteren Verarbeitung eingesetzt wird.
Was bedeutet das für Dein Marketing?
Nehmen wir an, Du schreibst selbst einen kreativen Werbetext und nutzt anschließend KI, um ihn zu vertonen. Dann kann Dein eigener Text weiterhin urheberrechtlich geschützt sein.
Dass KI an der späteren Verarbeitung beteiligt ist, beseitigt diesen Schutz nicht automatisch. Ob darüber hinaus die Musik oder das gesamte Ergebnis geschützt ist, muss gesondert beurteilt werden.
Der Fall zeigt außerdem, wie wichtig es sein kann, den eigenen kreativen Entstehungsprozess nachweisen zu können.
Wer behauptet, Urheberin oder Urheber eines Textes zu sein, muss im Streitfall erklären und gegebenenfalls belegen können, wie dieser Text entstanden ist.
Meine fünf Praxistipps: So gehst Du mit KI-generierten Inhalten sorgfältiger um
Was nehme ich aus diesen drei Entscheidungen für die Marketingpraxis mit?
Vor allem, dass wir uns nicht allein auf das fertige KI-Ergebnis konzentrieren sollten. Wichtig ist auch, wie ein Inhalt entstanden ist und welche Rechte bei seiner Verwendung betroffen sind.
Hier sind meine fünf Empfehlungen.
1. Hebe Deine Prompts auf. Wirklich alle!
Das klingt banal. Aber wer macht das schon konsequent?
Speichere möglichst den gesamten Prompt-Verlauf, nicht nur die letzte Eingabe. Dazu gehören Zwischenergebnisse, ausgewählte Varianten und spätere Korrekturen.
Halte auch fest, wann Du mit welchem KI-Tool und welcher Modellversion gearbeitet hast.
Warum ist das sinnvoll?
Weil Du Monate später möglicherweise erklären musst, wie ein bestimmtes Ergebnis entstanden ist. Deine Prompt-Historie kann dann zeigen, welche Anweisungen Du gegeben hast und wie sich ein Ergebnis Schritt für Schritt entwickelt hat.
Ein langer Prompt oder viele Bearbeitungsschritte reichen allerdings noch nicht aus, um Urheberrechtsschutz zu begründen. Dafür müssen sich Deine eigenen freien und kreativen Entscheidungen ausreichend deutlich im fertigen Ergebnis wiederfinden.
Die Dokumentation schafft also noch keinen Urheberrechtsschutz. Sie bietet Dir aber ein wichtiges Sicherheitsnetz, weil Du Deinen eigenen Beitrag später besser nachweisen kannst.
2. Dokumentiere, was Du selbst kreativ gestaltet hast.
Dieser Tipp ergänzt den ersten, geht aber einen wichtigen Schritt weiter.
Während Deine Prompts zeigen, welche Anweisungen Du einer KI gegeben hast, dokumentierst Du hier, was Du selbst gestaltet hast.
Das können beispielsweise eigene Skizzen, Textentwürfe, Layoutänderungen, Bildkompositionen oder konkrete gestalterische Überarbeitungen sein.
Stell Dir vor, Du lässt von KI mehrere Entwürfe für ein Kampagnenmotiv erstellen. Anschließend entwickelst Du selbst eine neue Komposition, änderst die Anordnung der Elemente und gestaltest wesentliche Bildbestandteile eigenständig.
Dann solltest Du sowohl die KI-Ausgangsbilder als auch Deine Bearbeitungsschritte und das fertige Ergebnis aufbewahren.
So lässt sich später nachvollziehen, welche gestalterischen Entscheidungen von Dir stammen.
Nicht jede Nachbearbeitung ist bereits eine urheberrechtlich geschützte Leistung. Wenn Du aber eigene freie und kreative Entscheidungen triffst, die das Ergebnis ausreichend prägen, können diese für den Urheberrechtsschutz entscheidend sein.
Der Unterschied zwischen Tipp 1 und 2: Der erste dokumentiert Deinen Dialog mit der KI. Der zweite dokumentiert Deine eigene kreative Leistung. Zusammen kannst Du damit den Entstehungsprozess deutlich besser nachvollziehbar machen.
3. Sichere die AGB und Nutzungsbedingungen des KI-Tools zum Zeitpunkt der Erstellung.
Diesen Punkt halte ich für besonders wichtig.
KI-Anbieter ändern ihre Nutzungsbedingungen. Was heute für die kommerzielle Nutzung eines KI-generierten Bildes gilt, kann in einigen Monaten anders formuliert sein.
Deshalb mein Tipp: Speichere beim Erstellen wichtiger Inhalte die geltenden Nutzungsbedingungen als PDF mit Datum und Link zur Originalquelle.
Achte besonders auf die Regeln zur kommerziellen Nutzung, zu Nutzungsrechten an KI-Ergebnissen und zur Verwendung hochgeladener Materialien.
Wenn Du mit einem kostenpflichtigen Tarif arbeitest, speichere auch die Bedingungen dieses Tarifs.
So kannst Du später nachvollziehen, unter welchen vertraglichen Bedingungen Du das KI-Tool genutzt hast. Eine gespeicherte Fassung schafft zwar keine zusätzlichen Rechte und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Sie hilft Dir aber nachzuweisen, welche Regeln zum betreffenden Zeitpunkt veröffentlicht waren.
Mein Tipp: Lege für wichtige KI-Projekte einen gemeinsamen Ordner an. Darin speicherst Du Prompts, Zwischenergebnisse, eigene Bearbeitungen, Modellversionen und die Nutzungsbedingungen des Tools.
4. Prüfe die Rechte an fremden Vorlagen.
Ein Foto aus dem Internet ist nicht deshalb frei verwendbar, weil Du es mit KI veränderst.
Bevor Du fremde Bilder, Texte, Grafiken oder Musik in ein KI-Tool lädst, kläre, ob Du das Material dafür nutzen darfst.
Prüfe bei Bilddatenbanken und anderen Anbietern die Lizenzbedingungen. Besonders wichtig sind die Erlaubnis zur Bearbeitung, zur Weitergabe an externe KI-Dienste und zur kommerziellen Veröffentlichung.
Fehlt eine eindeutige Erlaubnis, frage nach. Eine schriftliche Bestätigung der Rechteinhabenden ist für wichtige Kampagnen sinnvoll.
Auch beim fertigen KI-Ergebnis solltest Du prüfen, ob es geschützte Elemente fremder Werke enthält.
Das Düsseldorfer Urteil zeigt, dass ähnliche Motive nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung bedeuten. Es zeigt aber nicht, dass die Verwendung jeder fremden Vorlage erlaubt wäre.
5. Prüfe Markenschutz für wichtige KI-generierte Logos.
Wenn Du ein KI-generiertes Logo langfristig für Dein Unternehmen einsetzen möchtest, solltest Du eine Markenanmeldung prüfen.
Damit kannst Du ein Logo zwar nicht nachträglich urheberrechtlich schützen. Eine eingetragene Marke kann aber verhindern, dass andere Unternehmen dasselbe oder ein verwechslungsfähiges Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr verwenden.7
Das ist gerade für den Markenaufbau wichtig.
Eine Marke schützt nicht das Bild schlechthin, sondern seine Funktion als Erkennungszeichen für Dein Unternehmen und dessen Angebote.
Bevor Du eine Marke anmeldest, solltest Du recherchieren, ob ähnliche Marken bereits existieren und ob Dein Logo die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt.
So kannst Du Deine Markenkennzeichnung schützen, auch wenn das KI-generierte Logo keinen Urheberrechtsschutz genießt.
Mein Fazit: Entscheidend ist die Kompetenz vor dem Rechner
Die drei Urteile zeigen, dass es beim Umgang mit KI und Kreativität keine einfache Antwort auf die Frage „Wem gehört das Ergebnis?“ gibt.
Im Münchner Fall fehlte der für den Urheberrechtsschutz erforderliche menschliche Schöpfungsbeitrag. Im Düsseldorfer Fall wurden nach Auffassung des Gerichts keine geschützten individuellen Gestaltungselemente des Ausgangsfotos übernommen. Und in Frankfurt blieb ein menschlich geschaffener Liedtext geschützt, obwohl KI bei der Musikproduktion eingesetzt wurde.
Für Marketingverantwortliche bedeutet das: KI-generierte Inhalte sind weder automatisch geschützt noch automatisch frei von fremden Rechten.
Wir sollten deshalb lernen, nicht nur gute Ergebnisse mit KI zu erstellen, sondern auch den Entstehungsprozess zu dokumentieren und rechtliche Fragen frühzeitig zu erkennen.
Neben dem Urheber- und Markenrecht spielt dabei auch das europäische KI-Gesetz, der EU AI Act, eine Rolle. Dieses Gesetz regelt andere Fragen als das Urheberrecht. Für Marketingteams sind besonders die Anforderungen an KI-Kompetenz und die Transparenzpflichten bei bestimmten KI-Anwendungen und KI-generierten Inhalten relevant.8
Seit dem 2. August 2026 gelten beispielsweise bestimmte Transparenzpflichten für KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes KI-Bild oder jeder KI-Text automatisch gekennzeichnet werden muss. Entscheidend ist der konkrete Anwendungsfall.8
Wenn Du genauer wissen möchtest, welche Regeln gelten, haben wir bei KIRevolution passende Onlinekurse entwickelt:

Fit für das KI-Gesetz der EU – für Marketing & Vertrieb
Ein praxisorientierter Onlinekurs zu den Anforderungen des EU AI Acts für Marketing- und Vertriebsteams.

Fit für das KI-Gesetz der EU – für Agenturen
Der Kurs behandelt die rechtlichen Anforderungen an den KI-Einsatz in Agenturen, Werbung und Kreation.

KI-Gesetz der EU: Kennzeichnungspflicht im Marketing
In diesem Kurztraining erfährst Du, welche KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalte gekennzeichnet werden müssen, welche nicht und was das für die tägliche Marketingarbeit bedeutet.
Wenn Du zunächst mehr zu diesem Thema lesen möchtest, findest Du in unserem Blog den Beitrag „KI-Transparenzpflicht: Bist Du bereit für den 2. August?“ mit praktischen Beispielen aus dem Marketing.
Für mich steht fest: Die Kompetenz vor dem Rechner entscheidet darüber, wie professionell und verantwortungsvoll wir KI einsetzen. Gute Tools allein reichen nicht. Wir müssen verstehen, wie wir sie nutzen, Ergebnisse prüfen und unsere eigene Verantwortung wahrnehmen.
Regelmäßige Trainings helfen dabei, dieses Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Berlin, 12.10.2026
Prof. Dr. Claudia Bünte
Hinweis: Die Tipps in diesem Beitrag sind keine Rechtsberatung, sondern praktische Hinweise auf Basis der drei besprochenen Gerichtsurteile.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Sachverständigentätigkeit Prof. Dr. Claudia Bünte:
https://marketinggutachten.com/ - Amtsgericht München, Urteil vom 13.02.2026, Az. 142 C 9786/25. Originalentscheidung und Bildquelle der drei Logos:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-1513 - § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) – Geschützte Werke und persönliche geistige Schöpfung:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html - Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2026, Az. I-20 W 2/26. Volltext und Bildquelle der Unterwasserfotografie und der KI-Illustration:
https://aufrecht.de/urteile/urheberrecht/ki-comic-von-foto-mit-unterwasser-hund-und-rotem-ball-olg-duesseldorf-beschl-v-02042026-az-i-20-w-2/26 - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2025, Az. 2-06 O 401/25:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000287 - § 294 Zivilprozessordnung (ZPO) – Glaubhaftmachung:
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__294.html - § 3 Markengesetz (MarkenG) – Als Marke schutzfähige Zeichen:
https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__3.html - EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Artikel 4 zur KI-Kompetenz und Artikel 50 zu Transparenzpflichten:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj